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Wo liegt der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Herstellergarantie?

Unter Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung versteht man üblicherweise die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers, für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen. Wegen Sach- und Rechtsmängeln kann der Käufer in den meisten Fällen bestimmte Gewährleistungsrechte geltend machen (Minderung, Nacherfüllung, Schadensersatz etc.). Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für den verkauften Neu- oder Gebrauchtwagen leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben. Mindeststandards der Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher richten sich in der Europäischen Union nach der Richtlinie 1999/44/EG.

Nach § 434 BGB werden folgende verschiedene Arten von Sachmängeln unterschieden:

1. Sachmangel, weil die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat

2. Sachmangel, weil die Sache nicht für die vertragliche vereinbart Verwendung genutzt werden kann

3. Sachmangel, weil eine unsachgemäße Montage vorliegt

4. Sachmangel, weil eine andere Sache als vereinbart geliefert wird

5. Sachmangel, weil die falsche Menge geliefert wird


Dagegen ist die Garantie des Herstellers immer eine freiwillige Leistung, deren Umfang und Dauer von ihm bestimmt werden. Räumt der Hersteller eine Garantie auf das gesamte Fahrzeug oder nur bestimmte Teile ein, verspricht er damit für einen bestimmten Zeitraum die Haltbarkeit des Fahrzeuges oder einzelner Fahrzeugteile (z. B. Motor, Lack, Karosserie).
Treten innerhalb dieser Frist Schäden auf, übernimmt der Hersteller bzw. seine Vertragswerkstätten die unentgeltliche Nachbesserung. Die Garantie eines Herstellers ist außerdem zumeist an bestimmte Bedingungen geknüpft (z. B. Wartung und Reparatur nach Herstellervorgaben).

Nachfolgende Tabelle soll Ihnen den Unterschied beim Neuwagenkauf noch einmal verdeutlichen:

Sachmängelhaftung  Herstellergarantie
Art Gesetzliche Verpflichtung Freiwillige vertragliche Leistung
Ansprüche Verkäufer/Händler Hersteller
Laufzeit 2 Jahre Variabel
Wirkungsraum Des jeweiligen Kauflandes EU-weit durchsetzbar
Haftung Mängel die vor dem Autokauf bestanden aber evtl. erst später auftreten Mängel die nach dem Autokauf entstehen
Umfang Haftung für das gesamte Fahrzeug Haftung z.B. für bestimmte Fahrzeugteile und oder abhängig von der Laufleistung des Neuwagens

EU-Neuwagen: Unterschiede Sachmängelhaftung und Herstellergarantie

Zu beachten ist, dass nur bei einem Kaufvertrag nach deutschem Recht auch die Sachmängelhaftung nach deutschem Recht gilt. Kaufen Sie Ihren EU-Wagen bei einem Vermittler ist Ihr Vertragspartner der ausländische Händler und es gilt das nationale Recht des Kauflandes. Nehmen wir an Sie erwerben ein EU-Neuwagen aus Slowenien und es treten Probleme mit dem Fahrzeug auf, die nicht von der freiwilligen Garantie des Herstellers abgedeckt sein sollten. In diesem Fall müssten Sie sich direkt an den slowenischen Händler wenden. Ansprüche an den deutschen Vermittler haben Sie keine. Achten Sie daher darauf, wer im Kaufvertrag als Verkäufer aufgeführt ist.