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Wie gestaltet sich die Hersteller- bzw. Werksgarantie bei EU-Neuwagen?

Alle EU-Neuwagen* liefern wir mit original Hersteller-Garantie (abgestempeltes Scheckheft) aus. Die Hersteller- bzw. Werksgarantie beträgt für alle Fahrzeuge mindestens 24 Monate, bei asiatischen und koreanischen Fahrzeugen sogar bis zu 84 Monate. Achten Sie bei der Auswahl Ihres EU-Fahrzeughändlers darauf, dass das Serviceheft alle Angaben enthält, die für seine Gültigkeit wichtig sind. Bei EU-Neuwagen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Fahrgestellnummer des Fahrzeugs
  • Auslieferungsdatum
  • Stempel des ausliefernden Vertragshändlers


Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn Sie hören, dass EU-importe über keinen Garantieschutz verfügen. Dieses Argument dient nur Ihrer Verunsicherung und stimmt in keinster Weise.

Auch bei der Abwicklung der Garantieleistungen für EU-Neuwagen brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Um Garantie- und Serviceleistungen für Ihren Neuwagen in Anspruch zu nehmen, können Sie jede beliebige Vertragswerkstatt auswählen. 

Über einen autorisierten Vertragspartner des Herstellers haben Sie zudem optional die Möglichkeit, eine Garantieverlängerung für Ihr Fahrzeug abzuschließen. Für alle Skoda-Modelle können Sie diese Garantieverlängerung auch gerne direkt bei uns erwerben. Sprechen Sie einfach unsere Verkaufsberater an, diese helfen Ihnen gerne weiter.

WICHTIG: Jeder Vertragshändler und jede Vertragswerkstatt ist verpflichtet, alle anfallenden Arbeiten an Ihrem Fahrzeug zu übernehmen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie die ordnungsgemäß ausgefüllten Garantieunterlagen vorlegen können. Beachten Sie hierzu auch unsere Artikel zum Thema digitales Serviceheft.

Bitte beachten Sie, dass die Garantiebedingungen immer vom Hersteller des Fahrzeugs festgelegt werden und wir als EU-Neuwagen Händler keinen Einfluss darauf haben. Als Ihr Vertragspartner sind wir jedoch Ihr Gewährleistungsgeber.

Weitere Informationen zum Thema Gewährleistung finden Sie auf unserer Seite EU-Neuwagen Händler vs. Vermittler und Sachmängelhaftung vs. Herstellergarantie.

*Fahrzeuge der Marke Hyundai sind hiervon ausgenommen.