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EU-Neuwagen Zulassung

Die Zulassung eines EU-Neuwagens unterscheidet sich in wenigen Punkten von der Zulassung eines in Deutschland erworbenen Neuwagens. Dabei beziehen sich die meisten Punkte auf zusätzlich erforderliche Dokumente. Wir liefern Ihnen jedes Fahrzeug zulassungsfertig inkl. COC und/oder deutschem Kfz-Brief und 3 Jahren HU und AU.

Im Nachfolgenden erhalten Sie einen Überblick, welche Dokumente für eine problemlose Zulassung Ihres EU-Autos erforderlich sind:

  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument)
  • Eigentumsnachweis (in Form des Originalkaufvertrags oder der Originalrechnung)
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • Ausgefüllte Versicherungsbestätigung oder elektronische Versicherungsnummer (7-stellige VB-Nummer)
  • Erklärung für Umsatzsteuerzwecke
  • Bei Unternehmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

EWG-Übereinstimmungsbescheinigung

Die EWG Bescheinigung bzw. das COC-Dokument sagt aus, dass diese Fahrzeuge nach EU-Standards geprüft wurden und somit über eine EG-Typengenehmigung verfügen. Mit der Einführung der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung wurde die Zulassung von EU-Neuwagen deutlich vereinfacht, da alle Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaf gleichen Standards unterliegen. Achten Sie also beim Kauf Ihres EU-Fahrzeugs darauf, dass dieses mit den COC-Dokumenten und/oder deutschem Kfz-Brief geliefert wird, damit ersparen Sie sich Komplikationen bei der Zulassung Ihres Autos.

Sollten Sie für Ihren EU-Neuwagen kein COC-Dokument erhalten und somit nicht vorlegen können, kann dieses keinem genehmigten Fahrzeugtyp zugeordnet werden. Dies bedeutet zwar nicht, dass eine Zulassung ausgeschlossen ist, aber Sie müssen in solch einem Fall mit weiteren Kosten rechnen. Der Wagen muss in diesem Fall vor der Zulassung eine Einzelabnahme in einer anerkannten Prüfstelle (TÜV, Dekra) durchlaufen.

Eigentumsnachweis

Mit der Originalrechnung oder dem Originalkaufvertrag müssen Sie bei der Zulassungsstelle nachweisen, dass Sie der Eigentümer des Fahrzeugs sind.

Erklärung für die Umsatzsteuerzwecke

Bei der Zulassung eines Neuwagens muss eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, diese wird dann von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weiter­gegeben.

Unser Service für Sie:

Sobald Ihr Fahrzeug bei uns eintrifft und zur Abholung bereitsteht, senden wir Ihnen eine schriftliche Bereitstellungsanzeige auf dem Postweg per Einschreiben zu. Dann können Sie einen Termin für die Abholung mit uns abstimmen. Sie haben anschließend 8 Werktage Zeit, Ihr Fahrzeug zu übernehmen.

Sollten Sie unser Starter-Paket gebucht haben, erhalten Sie mit der Bereitstellungsanzeige alle Fahrzeugdokumente, die Sie zur Zulassung Ihres EU-Neuwagens benötigen im Voraus. So können Sie alle Formalitäten vor der Abholung Ihres Wunschautos erledigen und mit diesem dann direkt nach Hause fahren. So sparen Sie Zeit und Geld, da Sie nicht zweimal zur Zulassungsstelle müssen und auch keine Gebühren für Kurzzeit-Kennzeichen anfallen.