EU-Neuwagen Verkäufer vs. Vermittler
Kaufvertrag nach deutschem Recht: Warum ist diese Vertragsgestaltung der sicherste Weg, einen Neuwagen zu bestellen?
Sie profitieren vom Recht des Endverbrauchers und kaufen Ihr Fahrzeug als Person vom Autohaus Thieme.
D. h. Sie schließen den Vertrag nach deutschem Recht ab. Der Verkäufer haftet im Rahmen einer zweijährigen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) für evtl. Mängel an Ihrem Neuwagen, die nicht durch die Herstellergarantie abgedeckt sein sollten.
Fungiert der EU-Neuwagen Händler allerdings nur als Vermittler, schließen Sie den eigentlichen Kaufvertrag mit einem ausländischen Vertragshändler. Die Rechtsgrundlage ist in der Regel das geltende Recht des ausländischen Händlers. Ihr Vertrag beruht somit nicht auf deutschem Kaufrecht, sondern, je nach Lieferland, bspw. auf polnischem oder italienischem Recht. Das dort geltende nationale Recht kann unter Umständen die deutsche Gewährleistungspflicht außer Kraft setzen. Sollten Probleme mit Ihrem Neuwagen auftreten, die nicht von der freiwilligen Garantie des Herstellers abgedeckt sein sollten (z. B. eine Wandlung, d. h. eine Rückabwicklung des Vertrages aufgrund schwerwiegender Mängel), müssen Sie sich direkt an den ausländischen Händler wenden. Der Vermittler haftet nie!
Lesen Sie sich den Kaufvertrag gründlich durch und achten Sie darauf, wer im Fahrzeug-Kaufvertrag als Verkäufer aufgeführt ist.
Das Autohaus Thieme geht darüber hinaus bei Ihrer Fahrzeug-Bestellung bereits in Vorleistung, d. h. wir übernehmen alle fälligen Anzahlungen bei unseren Lieferanten, Versicherungen und Vorfinanzierungen. Sie bezahlen Ihren EU-Neuwagen erst bei der Abholung bzw. Übergabe. Damit tragen nicht Sie als Kunde, sondern unser Familienunternehmen alle Vertriebsnebenkosten (Verzinsung, Fracht und weitere Gebühren) sowie das Risiko. Sie erhalten bei uns die Fahrzeuge zulassungsfertig und brauchen nicht beim TÜV oder anderen Einrichtungen Ihren Neuwagen vorzuführen.
Im Folgenden erhalten Sie noch ein paar Tipps, woran Sie einen seriösen EU-Fahrzeug-Händler erkennen:
- Verschaffen Sie sich auf der Homepage einen ersten Eindruck vom Unternehmen. Gibt es dort Mitarbeiterfotos und Bilder des Betriebes? Machen die Mitarbeiter einen kompetenten und geschulten Eindruck?
- Achten Sie darauf, wie lange es das Unternehmen bereits gibt. Je langjähriger die Erfahrung im EU-Wagenhandel desto besser.
- In diesem Zusammenhang kann man auch auf die finanzielle Lage des Betriebs schließen, denn nur ein liquider EU-Neuwagen Händler kann im Gewährleistungsfall tätig werden.
- Die Website sollte übersichtlich gestaltet und vor allem aktuell sein.
- Auf der Homepage des Händlers sollten genügend Informationen zum Thema Auto Re-Import vorhanden sein.
- Achten Sie ebenfalls darauf, dass der EU-Neuwagen Händler über eine lokale Telefonnummer erreichbar ist und Sie ggf. das Autohaus vor Ort besuchen können.
- Haben Sie erst einmal Kontakt zum Re-Import Händler aufgenommen, sollte Ihnen dieser alle Fragen beantworten können.
- Ebenfalls sollte er Sie auf mögliche Ausstattungsunterschiede aufmerksam machen und Ihnen keine Zusatzoptionen aufzwingen wollen.
- Achten Sie darauf, dass der Händler Ihnen eine Lieferzeit für Ihren EU-Neuwagen nennen kann.
- Dagegen sollten Sie Abstand von Fahrzeug Händlern nehmen, die Ihnen mit Textbausteinen per E-Mail antworten oder Ihren Fragen zum EU-Neuwagenkauf ausweichen.
- Außerdem sollten Sie genügend Zeit bekommen, alle Unterlagen in Ruhe prüfen zu können, bevor Sie etwas unterschreiben.
- Ebenfalls sollten Sie von Händlern Abstand nehmen, die eine Anzahlung oder Vorauszahlung fordern
- Ein seriöser Händler wird Ihnen nach Vertragsunterzeichnung immer eine Auftragsbestätigung für Ihren bestellten EU-Neuwagen ausstellen. Erkundigen Sie sich am besten direkt beim Erstgespräch, ob Sie eine Auftragsbestätigung erhalten.
- Achten Sie darauf, dass der Händler mindestens eine Partnerwerkstatt hat, die Ihren Neuwagen nach dem langen Transportweg auf mögliche Schäden oder Ähnliches überprüft. Eine eigene Werkstatt ist natürlich optimal und Sie können sicher sein, dass Ihr EU-Neuwagen bei der Übergabe in einwandfreiem Zustand ist.